Mit April 2026 werden in Österreich Sozialtarife für Strom eingeführt. Außerdem gibt es auch das Recht auf Grundversorgung für Strom und Gas. Wir führen alle Infos dazu an und schreiben auch, wie Du alles beantragen kannst.
Bei sozialer und / oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kannst Du bei der OBS (früher GIS) eine Befreiung der ORF-Gebühr bekommen. Der Strom-Sozialtarif, ist an die Gebührenbefreiung vom ORF-Beitrag geknüpft. Auch bist Du bei der Befreiung von der ORF-Gebühr auch von den EAG-Kosten (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) befreit.
Was ist der Sozialtarif für Strom?
Der Sozialtarif gilt österreichweit und soll dabei besonders jene entlasten, die wenig Geld haben. Darum wird ein Energiepreis von 6 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) bis zu einer Grenze von 2.900 kWh verrechnet werden. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu. Einen Sozialtarif für Gas gibt es leider nicht.
Nur wer Anrecht auf Befreiung von der ORF-Gebühr hat, hat auch Anrecht auf den Sozialtarif für Strom.
Wie funktioniert der Sozialtarif für Strom?
So kommst Du zu deinem Sozialtarif:
- Beantrage bei der OBS (früher GIS) Deine Befreiung. Das Antragsformular kannst Du hier herunterladen.
Nach erfolgter Befreiung informiert die ORF-Beitrags Service GmbH Deinen Stromlieferanten unverzüglich. Diese Information enthält Name, Adresse, Dauer der Befreiung und die Zählpunktbezeichnung des Stromzählers. Der Sozialtarif wird anschließend automatisch ab dem folgenden Monatsersten über die Stromrechnung verrechnet und separat ausgewiesen.
Allgemeine Voraussetzungen
Damit Du die Bewilligung erhältst, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst volljährig sein.
- Du darfst den Zuschuss nicht für andere beziehen.
- Pro Haushalt darf nur ein Zuschuss bezogen werden.
- Du darfst die Befreiung nur für Deinen Hauptwohnsitz beantragen.
- Du darfst Deinen Sozialtarif nicht für geschäftliche Zwecke nutzen.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es noch weitere, wie etwa das Haushaltseinkommen.
Maximales Haushaltseinkommen
Für den Zuschuss wird das Haushalts-Nettoeinkommen herangezogen. Die Grenze für Alleinstehende liegt bei 1.465,40 Euro. Bei einem zwei Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 2.311,81 Euro und für jede weitere Person je 226,11 Euro zusätzlich zu diesem Betrag.
Mittels des Nettoeinkommens aller in einem Haushalt lebender Personen, wird berechnet, ob Du förderungswürdig bist. Übersteigt das Nettoeinkommen im Haushalt die Betragsgrenzen, kannst Du einige Ausgaben geltend machen: Zum Beispiel den Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten, aber auch monatlichen Kosten für 24h-Betreuung, sowie anerkannte außergewöhnliche Belastungen.
Mehr Infos dazu findest Du hier bei der OBS. Dort gibt es auch einen eigenen Online-Befreiungsrechner, mit dem Du gleich direkt prüfen kannst, ob Du eine Befreiung erhalten könntest.
Wer kann den Sozialzuschuss beziehen?
Grundsätzlich haben folgende Personengruppen (allerdings nur bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen) Anspruch auf Befreiung von der OBS:
- Arbeitssuchende
- gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen
- Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Lehrlinge (volljährig)
- sozial Hilfsbedürftige (Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung)
- Bezieher:innen der Mindestsicherung
- Pensionist:innen
- Bezieher:innen von Pflegegeld
- Schüler:innen und Studierende, die Schul- oder Studienbeihilfe beziehen
Benötigte Nachweise
Für den Antrag auf die Zuschussleistung musst Du folgende Nachweise vorlegen:
- Kopien der Meldebestätigung von Dir und aller im Haushalt lebenden Personen.
- Einkommensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen. Hier benötigst Du das Zeugnis des Finanzamtes. Nicht nur Vollzeiteinkommen zählen, sondern auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen, sowie Alimente.
- Eine Bestätigung die eine der oben angeführten Leistungen belegt (wie etwa die Bestätigung vom AMS) oder ein fachärztliches Attest im Falle der Gehörlosigkeit oder der schweren Hörbehinderung.
Das Antragsformular - Antrag stellen
Das Antragsformular kannst Du hier herunterladen. Sende das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder Mail an die OBS. Du kannst auch das OBS Upload Service nutzen:
- Post: ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
- E-Mail: service@obs.at
- Chat: OBS Chat
- Telefon: 050 200 800 (Montag bis Freitag, 07:00–19:00 Uhr, außer feiertags)
- Kundendienststelle: Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr, außer feiertags)
Sollte die Voraussetzung für den Zuschuss wegfallen (etwa weil Du vorher arbeitslos warst und nun wieder Arbeit gefunden hast), musst Du das der OBS umgehend melden.
Was passiert, wenn Du bereits vom ORF-Beitrag befreit bist?
Wenn Du mit der ORF-Beitragsbefreiung im Formular eine EAG-Kosten-Befreiung oder eine EAG-Kosten-Deckelung hast, liegt die Zählpunktnummer bereits vor. Dann erfolgt die Information automatisch. Du solltest aber zur Sicherheit bei der OBS diese Daten angeben.
Kann man mit einem Sozialtarif den Tarif wechseln?
Im Fall eines Wechsels solltest Du die OBS informieren. Manche Netzbetreiber können zwar die OBS direkt über einen Wechsel informieren, aber gerade in der Anfangszeit solltest Du besser bei der OBS direkt nachfragen, ob sie alle Daten haben. So kannst Du als begünstigter Haushalt ohne Unterbrechung in den Genuss des gestützten Preises kommen.
Günstigen Strom auch ohne Sozialtarif?
Du erfüllst die Kriterien der OBS nicht, möchtest aber trotzdem günstigen Strom haben? Dann wechsle mit uns zum günstigsten Stromtarif. Damit allein lässt sich in ähnlicher Weise wie mit dem Sozialtarif sparen. Die Vorteile sind, dass Du auf Deinen Verbrauch nicht weiter achten und auch nirgendwo Deine Einkünfte darlegen musst.
Denn der Strompreis am Markt bei den Landesversorgern liegt etwa zwischen rund 12 und 18 Cent/kWh. Mit Netzkosten, Steuern und weiteren Abgaben kommt man aber auch auf 40 bis 50 Cent/kWh. Bei einem Wechsel zu einem alternativen Stromanbieter finden sich inklusive Neukundenrabatte deutlich günstigere Preise. Mach den Vergleich und prüfe selbst: Hier gibt es den besten Tarif für Strom und Gas.
Was ist die Grundversorgung für Strom und Gas?
Die Grundversorgung bei Strom und Gas bedeutet, dass ein Energieversorger dazu verpflichtet ist, die Energielieferung an Haushaltskunden sicherzustellen. Das bedeutet aber trotzdem, dass Du die Rechnungen zahlen musst. Bleiben Energierechnungen unbezahlt, darf Dein Energieunternehmen Dir Strom und Gas trotz der Grundversorgung abdrehen.
Grundversorgungstarife sind nicht billiger oder gratis. Sie sind nur für Notfälle gedacht, wenn Deine Bonität nicht ausreicht und Dich alle Energieunternehmen ablehnen. In so einem Fall ist die Grundversorgung da, damit niemand ohne Strom und Gas wohnen muss.
Das Abdrehen von Strom und Gas darf nicht aus heiterem Himmel geschehen. Dafür gibt es strenge Voraussetzungen:
- Mindestens 2 Mahnungen für nicht bezahlte Rechnungen wurden Dir zugestellt
- Jede Mahnung hatte eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Nachzahlung
- Die letzte Mahnung erfolgte per Einschreiben
- In der letzten Mahnung wurde mit Abschaltung gedroht
- In der letzten Mahnung wurdest Du über Kosten und Folgen der Abschaltung informiert
- Abschaltungen dürfen nicht an einem Freitag oder vor einem gesetzlichen Feiertag erfolgen
Was tun, wenn Strom und Gas abgeschaltet werden?
Was kannst Du tun, wenn man Dir mit der Abschaltung von Strom und Gas droht? Oder schlimmer, wenn diese bereits abgeschaltet wurden? Keine Sorge, auch aus dieser Situation kommst Du wieder heraus.
- Schritt 1: Kontaktiere Deinen Anbieter oder Netzbetreiber und erkläre die Situation. Wir wissen, so ein Gespräch ist unangenehm, aber Kopf hoch – Du packst das! Sag einfach geradeheraus, dass Deine finanzielle Situation schwierig ist. Du musst Dich dafür nicht schämen, das kann jedem einmal passieren. Die Kontaktdaten Deines Energielieferantens findest Du auf der letzten Rechnung oder online.
Dann hast Du drei Lösungsmöglichkeiten:
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Vereinbare eine Ratenzahlung: Du hast ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung. Einen Musterbrief zur Beantragung zur Ratenzahlung findest Du hier bei der E-Control. Jeder Anbieter stellt Dir rasch ein Angebot zur Ratenzahlung aus.
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Berufe Dich auf die Grundversorgung. Doch Achtung, diese Grundversorgungstarife sind nicht automatisch billiger. Wenn Du keine Wahl hast, weil Du von Energielieferanten abgelehnt wurdest, kannst Du den Grundversorgungstarif aber immer erhalten. Hier darf von Dir eine Kaution verlangt werden. Diese darf die Höhe einer Teilbetragszahlung für einen Monat aber nicht übersteigen. Nach sechs Monaten ohne Zahlungsverzug muss Dir diese Zahlung wieder zurückerstattet werden. Kommst Du erneut in Zahlungsverzug, dürfen Dir Strom und Gas abgedreht werden. Einen Musterbrief zur Beantragung zur Grundversorgung findest Du hier bei der E-Control. Alle Strom- und Gaslieferanten, die Haushalte beliefern, sind verpflichtet einen Grundversorgungstarif anzubieten. Übrigens gilt die Grundversorgung nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Kleinunternehmen.
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Vorauszahlung: Du kannst auch vereinbaren, dass bei Dir ein Vorauszahlungszähler installiert wird. Es funktioniert ähnlich wie bei einer Handy-Wertkarte: Du zahlst im Voraus für Energie ein Guthaben. Sobald dieses aufgebraucht ist, musst Du wieder nachladen. Der Einbau des Vorauszahlungszählers kostet einmalig 24 Euro. Zusätzlich zahlst Du monatlich 1,92 Euro Miete für den Zähler, solange er bei Dir eingebaut ist. Du kannst den Zähler auf Wunsch jederzeit wieder entfernen lassen.
Die rechtlichen Grundlagen für den Sozialtarif und die Grundversorgung bei Strom und Gas
Die rechtliche Grundlage für die Sozialtarife bei Strom liefert das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG). Hier unter § 36 findest Du den Gesetzestext. Die Grundversorgung wird in § 30 behandelt. Die gesetzliche Grundlage des Sozialtarifs tritt mit 31. März 2036 außer Kraft.
Die Grundversorgung für Gas ist im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) § 124 geregelt. Einen Sozialtarif für Gas gibt es leider nicht.
Weiterführende Links
- Ratgeber Sozialtarife fürs Handy
- Wohnschirm - Hilfe bei Miete und Energierechnungen
- Info-Seite der E-Control
- Info-Seite des Bundesministeriums
( Artikel veröffentlicht: 10.03.2026 )