Kündigung und Vertragsübernahme im Todesfall für Strom und Gas

Kündigung und Vertragsübernahme im Todesfall für Strom und Gas

Ein Verwandter oder eine Verwandte ist gestorben und Du musst die Verlassenschaft regeln? Wir möchten Dir unser Beileid aussprechen und mit Rat zur Seite stehen. Hier erfährst Du, welche Schritte Du im Sterbefall einleiten musst, um die Energieverträge für Strom und Gas zu kündigen bzw. was Du tun musst, damit Du sie übernehmen kannst.

Die wichtigsten Dokumente

Zuallererst solltest Du herausfinden, bei welchen Anbietern der bzw. die Verstorbene seine Energieverträge hatte. Üblicherweise finden sich diese Informationen in einer Mappe oder einem Ordner.

Für die Kündigung im Sterbefall benötigst Du immer die Sterbeurkunde. Eine Kopie der Sterbeurkunde musst Du an alle Anbieter schicken, mit denen der/die Verstorbene einen Vertrag hatte.

So funktioniert die Kündigung

Du kannst den Anschluss für Strom und Gas entweder kündigen (und damit stilllegen lassen) oder auf Dich ummelden und weiter nutzen. Für Strom- und Gasverträge steht Dir bei einem Todesfall ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Kündigungsfrist oft zwei Wochen beträgt. Du solltest Dir daher nicht lange Zeit lassen.

Da mitunter die Wohnung erst geräumt werden muss oder ähnliches, solltest Du mit der Kündigung dem Energielieferanten mitteilen, ob die Anlage eingeschaltet bleiben oder abgeschaltet werden soll. Die Strom- und Gaskosten, die durch den weiteren Betrieb entstehen, müssen durch die Erbenden beglichen werden.

Halte folgende Daten bereit:

  • Anschlussadresse
  • Vollständiger Name des Verstorbenen
  • Geburtsdatum und Sterbedatum
  • Zählpunktnummer, Zählernummer und Zählerstand (optional)
  • Deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Melde dem Energieversorger den Sterbefall. Üblicherweise stehen die Kontaktadressen direkt auf den Rechnungen. Dort findest Du auch die Zählpunktnummer.

Bitte schicke die Kündigung NICHT an uns. Wir sind ein Vergleichsportal und nicht Dein Anbieter. Auf Grund des Datenschutzes dürfen wir die Kündigung auch nicht weiterleiten.

Übernahme des Vertrages

Verträge für Strom und Gas können nicht direkt übernommen werden, Du musst sie auf Dich ummelden. Soll der Vertrag übertragen werden, muss immer eine Neuanmeldung erfolgen, egal ob es eine Weitergabe unter Eheleuten, Verwandten oder Fremden ist. Egal ob diejenigen dort gewohnt haben oder nicht – es ist immer eine Neuanmeldung nötig, wenn die Rechnung künftig auf eine andere Person lauten soll. Sowohl wenn jemand noch lebt, als auch wenn jemand gestorben ist, musst Du immer neuanmelden.

Der Vorteil von einer solchen Ummeldung: Dies geht rasch und Du kannst dies einfach direkt bei uns online erledigen. Suche Dir hier den besten Tarif und gib an, dass Du an der Adresse Strom oder Gas neu anmelden möchtest. So wird der Altvertrag automatisch gekündigt.

Nachdem Du Deinen Tarif gewählt und Deine Daten eingegeben hast, kommt nach Deinen Bankdaten dieses Feld unter „Stromanschluss“. Hier kannst Du entweder für einen Wechsel mittels erstem Punkt „Ich habe an dieser Adresse bereits einen Stromtarif und möchte wechseln“ anmelden oder eine Neuanmeldung mit dem zweiten Punkt „Ich möchte an dieser Adresse Strom neu anmelden“. Das Feld gibt es auch für Gas, da lautet es „Gasanschluss“.

Die Neuanmeldung hat einen Vorteil für Dich: Neuanmeldungen sind deutlich schneller und müssen aus rechtlichen Gründen von den Anbietern vorgezogen werden. Üblicherweise erfolgen sie in nur ein bis fünf Werktagen.

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Kontaktadressen für den Sterbefall Strom und Gas

Die Kontaktadressen für Energieanbieter sind hier zu finden:

( Artikel veröffentlicht: 30.07.2024 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.