Die EU gibt vor, dass neue Gebäude künftig energiesparend errichtet werden müssen. Zudem müssen Altbauten ebenso klimafit gemacht werden. Welche Schritte geplant sind und worauf Du achten musst, haben wir hier zusammengefasst.
Neue Dämmung, Fenster- und Heizungstausch? Was muss sein, und wann? Die Richtlinie (EU) 2024/1275 Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) gibt strikte Klimaziele vor, die die Errichtung von Neubauten und die Sanierung von Altbauten betreffen. Alles soll dazu dienen, weniger Emissionen zu produzieren und den Energieverbrauch zu reduzieren.
Nicht nur Österreich, sondern alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die notwendigen nationalen Regelungen zu schaffen, um die Klimaziele zu erreichen. Die genannten Maßnahmen können also teilweise auch noch von den jeweiligen Ländern verschärft werden. Viel Spielraum bleibt aber nicht, denn es müssen ohnehin Millionen von Gebäuden bis 2050 saniert werden. Immerhin gelten rund 75 Prozent der Gebäude innerhalb der EU als nicht energieeffizient und sanierungsbedürftig. In Österreich sind rund 40 Prozent aller Häuser betroffen.
Schrittweise sollen nun Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz durchgesetzt werden, Minimum Energy Performance Standards (MEPS) genannt. Diese Schritte sollen durch Dekabonisierung der Heizformen erfolgen, als auch durch thermische Sanierung der Gebäude selbst. Teilweise werden diese Ziele schon umgesetzt, etwa müssen in Österreich mit 2025 alle Öl- und Kohleheizungen getauscht werden, die älter als 25 Jahre sind.
Ziele bis 2030 und 2033
Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen der EU um 60 Prozent sinken. Damit dies funktionieren kann, muss der Energiebedarf in allen Bereichen stark sinken – besonders im Bereich Wohnen. Denn laut Erhebungen der Europäischen Kommission entfallen rund 40 Prozent des Energiebedarfs in Europa auf Gebäude.
Dafür benötigt es eine Reihe von Maßnahmen. Gleich vorweg – und eine Erleichterung für alle Privatpersonen – in Österreich gibt es für Wohn- und Privathäuser keine Sanierungsverpflichtung.
Bis 2033 sind nur Nichtwohngebäude - also öffentliche Gebäude, Büros, Geschäfte – betroffen. Für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude wird eine Renovierung vorgeschrieben. Bis 2030 müssen 16 Prozent, bis 2033 sogar 26 Prozent der energieineffizientesten Gebäude saniert worden sein. Die Umsetzung der Gebäuderichtlinie bis 2030 soll in der EU rund 275 Milliarden Euro pro Jahr kosten.
Die thermische Sanierung von Wohnhäusern mit schlechter Energiebilanz wird aber natürlich trotzdem angestrebt. Dafür gibt es auch Förderungen wie zum Beispiel die Sanierungsoffensive und die Aktion Raus aus Öl und Gas.
Bis 2027 gibt es zudem eine Installationspflicht von Solarenergieanlagen für Neubauten von öffentlichen Gebäuden und anderen Nichtwohngebäuden. Bis 2030 gilt dies auch für neue Wohngebäude und überdachten Parkflächen. Bis 2030 sollen auch bestehende Nichtwohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Allerdings gelten hier etliche Ausnahmen, etwa für Gebäude unter 250 m² Nutzfläche, oder bei Gebäuden, bei denen eine Installation technisch oder wirtschaftlich schlichtweg nicht machbar ist. Altbestand von Wohnhäusern ist aber von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Ziele bis 2040
Nach den ersten Schritten geht es graduell auch für bestehende Privathaushalte stärker in Richtung Klimafitness. So müssen bis 2035 alle Kohle- und Ölkessel verpflichtend getauscht werden. Bestehende Gasheizungen dürfen nur noch bis 2040 weiter betrieben werden. Ab dann ist das Betreiben von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, strengstens verboten und wird mit hohen Strafen belegt. Nur noch klimafreundliche Heizsysteme wie Fernwärme, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen sind ab 2040 erlaubt.
Alle Neubauten müssen spätestens ab 2030 gemäß den Nullemissionsstandards errichtet werden. So sollen diese besonders energieeffizient sein.
Ziele bis 2050
Das anvisierte Hauptziel ist die vollständige Dekarbonisierung des gesamten Gebäudebestands bis 2050, das bedeutet alle Gebäude in der EU sollen bis dahin das Nullemissionsziel erreichen. Die EU möchte dann komplett klimaneutral sein. Die österreichische Bundesregierung hat sich das Ziel der Klimaneutralität sogar bis 2040 gesetzt. Noch sind genaue Pläne dafür aber nicht ausgearbeitet. Es wird allerdings erwartet, dass bis dann ein Sanierungszwang auch für Wohnhäuser kommen wird. Doch auch ohne Pflicht spricht vieles für die energetische Sanierung von Altbauten vor 2050 - nicht nur der Umwelt zuliebe, sondern dem eigenen Geldbörserl.
Energieberatung
Damit man damit nicht auf sich allein gestellt ist, gibt es von den Ländern eingerichtete Energieberatungsstellen. Diese stehen Hausbesitzer:innen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, sowie Förderungen beratend zur Seite. Glücklicherweise ist diese Beratung kostenlos.
Die Energieberatungsstellen der Bundesländer sind hier zu finden:
- Wien: Hauskunft und Klima- und Innovationsagentur
- Niederösterreich: Energie in NÖ und Förderzentrum NÖ
- Burgenland: Energieberatung Burgenland und Förderungen Burgenland
- Oberösterreich: Energiesparverband
- Steiermark: Ich tu‘s und Energieberatung Steiermark
- Kärnten: Energieberatung Kärnten
- Salzburg: Energieberatung Salzburg
- Tirol: Energieberatung Tirol und Energieagentur Tirol
- Vorarlberg: Energieinstitut Vorarlberg
Energieausweis: Energieeffizienzklasse A bis G
Gebäude werden in Energieeffizienzklassen eingeteilt, das System funktioniert ähnlich wie von elektrischen Produkten bereits bekannt, von A bis G. A ist die beste und G die schlechteste Klasse.
Ein Energieausweis gibt Auskunft darüber, in welche Energieeffizienzklasse ein Haus fällt. Dafür werden absolute Kriterien, wie etwa der Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m², herangezogen und in die Klassen A bis G eingeteilt. Dabei wird aber nicht nur die Heizung berücksichtigt, sondern die gesamte Energiemenge, die benötigt wird, um den gesamten Energiebedarf des Gebäudes zu decken, also auch für Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung. Ein Energieausweis ist seit 2006 für alle neuen Gebäude in Österreich verpflichtend.
Im Energieausweis für Wohnhäuser müssen folgende Daten enthalten sein:
- Heizwärmebedarf (HWB): Der Heizwärmebedarf nennt die Wärmemenge, die zur Beheizung des Hauses notwendig ist. Durch ihn können auch Rückschlüsse auf den Wärmeschutz des Gebäudes gezogen werden.
- Primärenergiebedarf (PEB): Der Primärenergiebedarf nennt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, einschließlich des Aufwandes für die Energieaufbringung (Herstellung, Transport).
- Kohlendioxidemissionen (CO2): Der Wert gibt die CO2-Emissionen an, die für den Betrieb des Gebäudes notwendig sind.
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des Gebäudes. So kann abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder um ein energetisch schlechteres (fGEE > 1) Objekt handelt.
- Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB): Hier wird der Energiebedarf angegeben, welcher für die Warmwasserbereitstellung erforderlich ist.
- Heizenergiebedarf (HEB): Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels und der Energiebedarf von Umwälzpumpen.
- Endenergiebedarf des Gebäudes (EEB): Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Energiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss.
- Empfehlungen für Maßnahmen (ausgenommen bei Neubauten)
( Artikel veröffentlicht: 28.11.2024 )