Laut aktuellem Streitschlichtungsbericht vermeldet die E-Control 2024 einen starken Rückgang bei den Schlichtungsfällen zu Strom und Gas.
Die Schlichtungsstelle bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt 1.394 Schlichtungsanträge, laut eigenen Angaben. Das entspricht zwar einem Rückgang von 44 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023. Trotz des starken Rückgangs bleibt die Anzahl der Schlichtungsanträge, verglichen zu den Jahren vor 2020, immer noch recht hoch. Im Vergleich zu 2020 haben sich die Zahlen für 2024 vervierfacht.
Ähnlich schaut es bei der Beratungsstelle aus: 2024 wurden 20.759 telefonische und schriftliche Anfragen und Beschwerden an die E-Control gerichtet und von den Mitarbeiter:innen bearbeitet. 2023 waren es mehr als doppelt so viele, nämlich 42.700, im Vergleich zu Vorkrisenzeiten hat sich die Zahl aber verfünffacht.
Die Schlichtungsstelle gibt auch an, dass sie aufgrund der Vervielfachung der Eingaben immer noch überlastet war und noch einen großen Überhang aus dem Jahr 2023 abzuarbeiten hatte.
Die Arbeit der Schlichtungs- und Beratungsstelle ist nach wie vor für Konsument:innen enorm wichtig. Auch wenn sich die Situation am Strom- und Gasmarkt im Vergleich zu den letzten Krisenjahren wieder etwas entspannt hat, gibt es nach wie vor Unsicherheiten bei den Konsument:innen, Unklarheiten bei den Rechnungen und viele allgemeine Fragen zu Strom und Gas.
Wolfgang UrbantschitschVorstand der E-Control
Viele komplexe Anträge
Rund drei Viertel aller Eingaben verzeichnete die E-Control im Strombereich. Dies liegt vor allem daran, dass es weitaus mehr Strom-Zählpunkte in Österreich gibt als im Gasbereich. Nur etwa ein Drittel der österreichischen Haushalte verfügt über einen Gasanschluss.
In 45 Prozent aller Beschwerdefälle wurde durch die Schlichtungsstelle vermittelt und die Beschwerdegegner zur Stellungnahme aufgefordert. Für 68 Prozent davon (bzw. 30 Prozent aller Fälle) konnte ein positives Vermittlungsergebnis erzielt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei 64 Tagen.
Interessant: Zu 27 Prozent wurde der Antrag zurückgezogen. Bei 6 Prozent war die E-Control nicht zuständig. Ablehnungen gab es zu 22 Prozent. Als häufigster Ablehnungsgrund mit 17 Prozent nennt die E-Control: „Behandlung der Streitigkeit würde den effektiven Betrieb der Schlichtungsstelle ernstlich beeinträchtigen“. Dabei handelt es sich um Streitigkeiten, deren Schlichtung laut E-Control bereits vorab als aussichtslos beurteilt wurde.
In den meisten Fällen gibt die Jahresabrechnung Anlass zur Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der E-Control. Die Streitigkeiten umfassen Uneinigkeit über die verrechneten Verbrauchsmengen oder die Höhe des Energiepreises des Lieferanten. Hohe Nachforderungen waren häufig auch von Zahlungsschwierigkeiten begleitet. Die E-Control berichtet, dass die Themen der Beschwerden immer komplexer werden und eine intensive Beschäftigung verlangen.