Fast 60 Prozent der Handytarife und nahezu 90 Prozent der Internettarife sind durch Vertragsklauseln an die Inflation gekoppelt. Steigt die Inflation, werden die monatlichen Gebühren saftig erhöht. Unsere Analyse ergibt: Aktuelle Tarife bieten meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als Altverträge.
Ab April steigen bei Handy- und Internettarifen die Preise. Denn bei den meisten Anbietern gibt es die sogenannte Wertsicherungsklausel. So sind die Tarife an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Steigt die Inflation, steigt auch die monatliche Grundgebühr. Mit den Indexanpassungs- oder Wertsicherungsklauseln gibt es Preiserhöhungen ohne Sonderkündigungsrecht. Nachdem viele Konsument:innen bereits im Vorjahr eine inflationsbedingte Anpassung von durchschnittlich 7,8 Prozent hinnehmen mussten, werden heuer rund 2,9 Prozent aufgeschlagen.
Treue zahlt sich nicht aus
Wer meint, mit einem alten Tarif lässt sich sparen, der irrt zumeist. Zwar fällt die heurige VPI-Anpassung deutlich moderater aus als im vergangenen Jahr, doch spürbar ist die Teuerung auch hier. Vor allem über Jahre hinweg summieren sich diese jährlichen Preissteigerungen ganz erheblich: Denn seit 2020 ist der Verbraucherpreisindex insgesamt um ganze 27,1 Prozent gestiegen. Gerade wer einen älteren Tarif hat, den er schon vor zwei, drei oder mehr Jahren abgeschlossen hat, zahlt darum oft deutlich viel mehr als mit einem Neuvertrag. Hier ist ein Wechsel finanziell besonders lohnend.
Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis hat sich verschoben. Vor fünf Jahren bekam man pro Euro Grundgebühr nur etwa 0,7 Gigabyte Datenvolumen, heute sind es bereits über 2 Gigabyte. Das bedeutet, dass Bestandskund:innen nicht nur mehr zahlen als nötig, sondern für das gleiche Geld deutlich weniger Leistung erhalten als Neukund:innen. Wer seinen Tarif wechselt, kann oft nicht nur Kosten sparen, sondern gleichzeitig ein größeres Datenpaket erhalten.
Kostenexplosion für den Durchschnittshaushalt
Die VPI-Anpassung fällt über die Jahre hinweg teuer ins Gewicht. Rechnet man in einem durchschnittlichen Haushalt mit drei Handyverträgen und einem Internetzugang, kam dies 2020 noch auf 20 Euro pro Monat für einen Handyvertrag und 35 Euro für den Internetzugang. Mit der Anpassung von 27,1 Prozent in den letzten 5 Jahren ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung von 25,75 Euro. Das bedeutet saftige 309 Euro Jahresaufschlag im Vergleich zum Jahr 2020!
Indexklausel leider häufig
Immer mehr Mobilfunk- und Internettarife sind mit einer Wertsicherungsklausel an die Inflation gebunden. In unserer Datenanalyse zeigt sich, dass derzeit 58,1 Prozent der abschließbaren Tarife mit monatlicher Grundgebühr an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind – im Vorjahr waren es noch 47 Prozent. Bei Breitbandinternet-Tarifen sind derzeit sogar 86,4 Prozent aller Tarife indexgebunden. Hier ist die Entwicklung zum Vorjahr (87,23 Prozent) nahezu unverändert geblieben.
Ein Kündigungsrecht gibt es aber dann nicht. Die Preiserhöhungen aufgrund von Wertsicherungs- oder Indexklauseln erlauben Anbietern die Erhöhung vertraglich. Vor allem wer ein Handy mit Bindung nimmt, der muss die Erhöhung oft leider schlucken.
Generell gilt: Gerade in Zeiten höherer Inflation ist ein regelmäßiger Tarifvergleich besonders sinnvoll. Dies gilt nicht nur bei Handyverträgen, sondern auch in Sachen Internet und Fernsehen.