Neues Energielabel für Smartphones und Tablets

verfasst am 23.6.2025
Neues Energielabel für Smartphones und Tablets

Ab 20. Juni 2025 gibt es neue und verpflichtende Energielabel für Smartphones und Tablets. Diese gelten EU-weit und geben Auskunft über Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Batterielebensdauer.

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Ab nun gilt in der ganzen EU ein verpflichtendes Energielabel für Smartphones und Tablets. Dieses informiert Konsument:innen über die Energieeffizienz. Dazu aber auch über die Robustheit gegenüber Fallschäden, den Schutzgrad gegenüber Staub und Flüssigkeiten, die Reparaturfreundlichkeit, sowie die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit der Batterie. Ziel ist es, die Produktauswahl anhand klarer Qualitäts- und Umweltkriterien zu erleichtern.

So sieht das neue Label für Handys und Tablets aus. (Bild: Österreichische Energieagentur)

Das Label teilt künftig in Energieeffizienzklassen von A bis G ein, die ein Gesamtbild über alle Werte vermitteln. A ist dabei die beste Klasse, G die schlechteste.

Dazu wird auch die Akkulaufzeit pro Ladung angegeben. Diese wird nach einem Standardtest ermittelt. Ebenso gibt es Klassen für die Robustheit gegen Fallschäden und Reparaturfreundlichkeit, die von A bis E eingeteilt sind. Auch angegeben ist die durchschnittliche Batterielebensdauer. Hier wird die Anzahl der Ladezyklen bis nur noch 80 Prozent der Ladekapazität verfügbar ist genannt. Auch der Schutzgrad gegen Staub und Flüssigkeiten muss nun nach dem IP-Standard angegeben werden.

Das neue Label gilt für handelsübliche Smartphones und Tablets. Genauer gesagt betrifft es Smartphones mit integriertem Display von 4 bis 7 Zoll und Tablets mit Bildschirmgrößen von 7 bis 17,4 Zoll. Ausgenommen sind Geräte mit flexiblem Display (roll-up) sowie spezialisierte Sicherheits-Smartphones. Die rechtliche Grundlage bilden die EU-Verordnungen (EU) 2023/1670 und (EU) 2023/1669.

Hohes Effizienzniveau

Zusätzlich sollen neue verbindliche Produktanforderungen ein hohes Qualitäts- und Effizienzniveau innerhalb der EU sichern. Es gilt unter anderem: • Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen überstehen, ohne mehr als 20 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität zu verlieren. • Ersatzteile müssen für mindestens sieben Jahre nach dem Vertriebsstopp verfügbar sein. • Reparaturservices erhalten verpflichtenden Zugang zu Software und Firmware für Reparaturen und Updates. • Indikative (geschätzte) Ersatzteilpreise müssen offengelegt werden – so werden potenzielle Reparaturkosten bereits beim Kauf transparenter.

Mit dem neuen Energielabel erhalten Konsument:innen umfassendere Informationen zur Produktqualität. Aspekte wie Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Batterielebensdauer werden damit sichtbar – ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltigerer Kaufentscheidungen.

Franz Zach
Senior Expert Energy Economics der Österreichischen Energieagentur und Koordinator des EU-Projekts „Compliance Services“

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.