Im September 2022 erhöhte die EVN die Preise für Strom und Gas. Der VKI hat dies als unrechtmäßig eingestuft. Betroffene Kund:innen können nun bis Ende Juli um eine Rückerstattung ansuchen.
Die EVN hatte im September 2022 die Preise für Strom und Gas um bis zu 150 Prozent erhöht. Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) klagte erfolgreich, da diese Klauseln als intransparent und unwirksam eingestuft wurden. Wer nun bis 31. Juli 2025 einen Antrag stellt bekommt sein Geld zurück. Wer keinen Antrag stellt, fällt um dieses Geld um - automatisch wird nichts überwiesen.
Wie bekomme ich die Rückzahlung der EVN?
Die Rückzahlung kannst Du hier bei der EVN online beantragen, in einem EVN Service Center vor Ort oder via Telefon unter 0800 800 789. Diese wird, etwas euphemistisch, durch die EVN als „Extrabonus“ bezeichnet.
Du kannst zwischen einer Rückzahlung auf Dein Bankkonto oder EVN Bonuspunkten wählen. Die Buchung soll binnen acht Wochen erfolgen. Entscheidest Du Dich für die Bonuspunkte, kannst Du an einem Gewinnspiel mitmachen, wo Preise wie ein Fotoshooting auf einem Windrad, Event-Tickets und eine NÖ-Card winken. Wir würden jedoch die Rückzahlung vom Geld auf das Konto empfehlen.
Auch ehemalige EVN-Kund:innen, die von der Preiserhöhung 2022 betroffen waren, können eine Rückerstattung beantragen.
Wieviel Geld bekomme ich zurück?
Die Höhe der Abgeltung hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa wie hoch der Verbrauch war und welchen Tarif Du hattest. Laut EVN und VKI kann ein durchschnittlicher Haushalt für Strom rund 50 € und für Gas rund 335 € zurückerhalten. In Bonuspunkten entspricht dies 2.500 bzw. 16.750 Punkten. Die genaue Summe wird im Online-Antrag angezeigt.
Bin ich betroffen?
Betroffene Haushalte sollen durch die EVN per Post verständigt werden. Falls Du Dir unsicher bist, kannst Du dies telefonisch unter 0800 800 789 oder in Deinem EVN Service-Center erfragen. Berechtigt ist, wer einen Energieliefervertrag mit dem Tarif Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas per 31.08.2022 aufrecht hatte. Für die Höhe der Rückerstattung wird der Nutzungszeitraum vom 01.09.2022 bis 30.06.2023 herangezogen.