Mit der App „Meine SV“ sollen Handys nun auch als E-Card dienen können. Das kann besonders praktisch für telemedizinische Anwendungen oder bei Hausbesuchen sein.
Ab nun soll das Smartphone als E-Card und als E-Card-Reader dienen. Laut den österreichischen Sozialversicherungen sollen Ärzt:innen die E-Card von Patient:innen einfach mit dem eigenen Handy einlesen können, wenn die Patient:innen per App Zugriff darauf gewähren. Eine ID Austria ist dafür nicht notwendig.
Das ist ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems, da diese Funktionen Ortsunabhängigkeit und ein neues Maß an Flexibilität ermöglichen. Dies schafft umfassende Erleichterungen für pflegebedürftige Personen, ein neues Service-Level für alle Versicherten und die Basis für Telemedizin.
Peter LehnerCo-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger
Handy-App statt E-Card-Stecken
Mit der Handy-App „Meine SV“ soll die E-Card von Patient:innen direkt am Smartphone eingelesen werden können. So soll medizinisches Personal Zugriff auf das E-Card-System erhalten. Das soll nicht nur helfen, wenn man die E-Card beim Hausarzt vergessen hat, sondern soll auch ortsunabhängig erfolgen – etwa bei der Visite oder im Pflegeheim.
Versicherte sollen mit ihrer E-Card, der „Meine SV“-App und der E-Berechtigung ihrem Arzt auch remote Zugriff ermöglichen können. Damit ist endlich die Voraussetzung für Telemedizin geschaffen und man soll zukünftig nicht jedes Mal in die Ordination kommen müssen.
Benötigt wird dafür nur ein NFC-fähiges Smartphone. Ärzt:innen sollen innerhalb von 24 Stunden die E-Berechtigung bestätigen müssen. Danach sollen sie, wie beim E-Card-Stecken, 90 Tage freigeschaltet sein.
Mit der neuen E-Berechtigung sollen Ärzt:innen nach einem Hausbesuch auch auf E-Medikation und E-Befunde des Patienten zugreifen können, sowie endlich auch Verordnungen in der E-Medikation speichern. Patient:innen können die mobile Zugriffsberechtigung erteilen, damit Verordnungen auch in der E-Medikation gespeichert werden können. Ebenso soll auch eine Eintragung oder Nachtragung in den E-Impfpass möglich sein, wenn die E-Card vergessen wurde.
Alle Versicherten sollen über die ELGA nachsehen können, ob und wann der Zugriff stattgefunden hat. Dies soll für mehr Transparenz sorgen. Die Datenübermittlung soll aus Sicherheitsgründen mit einer End-to-End-Verschlüsselung erfolgen.
Die Entwicklung erfolgte über die SVC (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.), die Sozialversicherung soll dafür insgesamt 600.000 Euro investiert haben.